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Allgemeine Einkaufsbedingungen

 
ISO 9001 Zertifikat

 

Neue gesetzliche Regelungen.

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 (ASV 2008)

Seit 29.7.2008 ist diese Verordnung des BMWA (BGBl. II Nr. 274/2008) in Kraft und setzt die Aufzugs-Richtlinie der EU in österreichisches Recht um.

Weitere Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Das BMWA hat mit 23.12.2008 eine Kundmachung (BGBl. II Nr. 494/2008) veröffenlicht, die unter anderem Informationen über die Vorgehensweise enthält, wenn Aufzüge in Aufzugsschächten mit verringerten Freiräumen oder Schutznischen (obere und untere Schutzräume) installiert werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).


Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009
(HBV 2009)

Seit 1.8.2009 ist diese Verordnung des BMWA
(BGBl. II Nr. 210/2009) in Kraft und gilt für gewerblich bewilligte Aufzugsanlagen, ersetzt somit die STPAV.

Weitere Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).


Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010
(MSV 2010)

Diese Verordnung des BMWA (BGBl. II Nr. 282/2008) tritt mit 29.12.2009 in Kraft, betrifft u.a. Aufzüge mit einer Geschwindigkeit von ≤ 0,15 m/s und enthält grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung von Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen.

Weitere Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).



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1230 Wien   Gutheil-Schoder-Gasse 17   Telefon: 01/815 15 30 - 0   Telefax: 01/815 15 30 - 25   E-Mail: office@haushahn.at